Vereinssatzung Fortsetzung

§6. Vereinsorgane - Verwaltung - Gemeinschaftskreis

1. Die Organe des Vereins sind:

1.1 Die Mitgliederversammlung

1.2 Der Vorstand

2. Zur Verwaltung der Vereinsgeschäfte kann der Verein Geschäftsstellen unterhalten.

3. Der Verein wird von einem Gemeinschaftskreis von Christen unterstützt. Der Gemeinschaftskreis richtet sich nach den Vereinsregeln i.S. von §2 Abs.7. Der Verein dient dem Gemeinschaftskreis entsprechend der Zweckgebundenheit des Vereins.

§7. Der Vorstand

1. Der Verein besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorstand und dem zweiten stellvertretenden Vorstand, die von der Hauptversammlung bestellt werden.

2. Der Vorstandsvorsitzende ist allein zur Vertretung berechtig. Er kann alle Handlungen, die der Geschäftsverkehr des Vereins im Rahmen seines Zwecks mit sich bringt, ausführen.

3. Der erste und zweite stellvertretende Vorstand sind nur zusammen zur Vertretung berechtigt.

4. Der Vorstand kann einen Schriftführer und einen Kassenwart aus den Reihen der Vereinsmitglieder bestellen. Die Funktion des Schriftführers oder des Kassenwarts kann auch von einem Mitglied des Vorstandes wahrgenommen werden.

5. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, dann sind die Vorstandsmitglieder befugt, bis zur Beendigung des laufenden Geschäftsjahres einen Nachfolger einzusetzen.

§8. Vorstandssitzung

1. Eine Vorstandssitzung muß einberufen werden, wenn mindestens zwei Vorstands- mitglieder dies unter Angabe von Gründen fordern. Ansonsten tritt der Vorstand je nach Bedarf zusammen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens zwei anwesend sind. Der Vorstand beschließt mit der einfachen Mehrheit der erschienen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.

2. Bei Eilbedürftigkeit kann der Vorstand auch schriftliche oder fernmündliche Beschlüsse fassen, wenn diesem Verfahren von keinem Vorstandsmitglied widersprochen wird.

3. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestätigt werden muß.

§9. Ordentliche Hauptversammlung

1. Die Hauptversammlung besteht aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.

2. Eine ordentliche Hauptversammlung muß mindestens einmal jährlich einberufen werden.

3. Die Einberufung der Hauptversammlung muß schriftlich durch den Vorstands- vorsitzenden mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin stattfinden. Sie muß die Tagesordnung enthalten.

4. Die Hauptversammlung beschließt außerdem über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins, ebenso über die eventuelle Festsetzung einer Beitragspflicht sowie die Höhe derselben.

§10. Inhalt der Tagesordnung

Die Tagesordnung muß beinhalten:

1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenbericht über das vergangene Geschäftsjahr.

2. Entlastung des Vorstandes.

3. Wahl der neuen Vorstandsmitglieder, soweit diese ausscheiden.

§11. Beschlußfassung der Hauptversammlung

1. Die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist beschlußfähig, wenn außer zwei Vorstandsmitgliedern mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

2. Bei Beschlußfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von mindestens 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bleibt die einberufene Hauptversammlung beschlußunfähig, so ist eine neue einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei Beschlüssen über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der Mitglieder erforderlich. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen dies mindestens vier stimmberechtigte Mitglieder beantragen.

3. Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung ist ein Protokoll zu aufzunehmen.

§12. Außerordentliche Hauptversammlung

1. Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

2. Auf schriftliches Verlangen von mindestens 1/4 aller Mitglieder muß der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Hauptversammlung einberufen.

3. Für die außerordentliche Hauptversammlung gelten die Vorschriften für die ordentliche Hauptversammlung entsprechend.

§13 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht faßt.

2. Zur Beschlußfassung bedarf es der Ankündigung durch eingeschriebenen Brief an alle erreichbaren stimmberechtigten Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

3. Für den Fall der Auflösung werden die jeweiligen Vorstände zu Liquidatoren bestellt, die auch die Auflösung beim Amtsgericht anzumelden haben. Mit einem etwa verbleibenden Vereinsvermögen ist gemäß §2 Abs.6 zu verfahren.

§14 Vereinsvermögen

1. Zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben werden von den Mitgliedern und Freunden des Vereins freiwillige Beiträge und Spenden geleistet. Diese und sämtliche Zuschüsse von außen sowie Einnahmen aus dem Betrieb von Zweckbetrieben des Vereins werden in der Vereinskasse bzw. den Vereinskonten verwaltet.

2. Das Vereinsvermögen und eingehende Mittel dienen nur den Zwecken des Vereins. Personen, die für den Verein in größerem Umfang tätig sind, können eine angemessene Vergütung, Entlohnungen, Gehälter, Reisekosten, Spesen und dergl. erhalten. Über die Festsetzung und Höhe der Vergütungen, Entlohnungen, Gehälter, Reisekosten, Spesen und dergl. entscheidet der Vorstand. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.

§15. Inkrafttreten der Satzung

Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 6.1.1993 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Schweinfurt, den ________________, geänderte Satzung gültig ab _______________

Unterschriften der Gründungsmitglieder